• Anerkannt als vergleichbar anerkannte Einrichtung zur Durchführung von Anpassungsmaßnahmen gem. §§ 44 Abs. 2, 46 Abs. 2 PflAPrV i.V.m. §§ 6 Abs. 2, 9 PflBG bzw. §§ 6 Abs. 3, 7 Abs. 1 PflBG sowie §§ 45, 47 PflAPrV im Freistaat Bayern